… 13-jährige wird nicht vollständig genesen …
Ein 13-jähriges Mädchen wurde am 11. März 1999 mit hohem Fieber, zunehmender Apathie und einer kurzzeitigen Sehstörung auf dem rechten Auge in einer Universitätskinderklinik in Baden-Württemberg vorgestellt. Wenige Tage zuvor hatte sie über einen allgemeinen Infekt mit Husten, Augenschmerzen und Abgeschlagenheit, jedoch ohne Fieber geklagt. Der Hausarzt hatte ein hustenlösendes Medikament verschrieben. Das am nächsten Tag auftretende Exanthem im Bereich des Kopfes und der oberen Extremitäten wurde als allergische Reaktion auf Acetylcystein gewertet.
Bei der Aufnahme war das Mädchen somnolent, reagierte jedoch noch auf Ansprache. Die Pupillen zeigten kaum Reaktion auf Lichtreiz, es bestand kein Meningismus. An allen abhängigen Körperpartien war ein uncharakteristisches Exanthem zu erkennen. Das initiale Blutbild zeigte neben einer Leukozytose von 24.000/μl keine Auffälligkeiten. Im Liquor fanden sich 1.000 Zellen/μl mit einem granulozytären Zellbild, das Liquoreiweiß war mäßig erhöht, der Liquorzucker normal. Der Liquor wurde bakteriologisch in der Kinderklinik untersucht und zur virologischen Untersuchung in das Institut für Medizinische Mikrobiologie geschickt. Im EEG waren schwere Allgemeinveränderungen zu erkennen, im MRT wurde der Verdacht auf eine Hirnstammenzephalitis geäußert.
Es wurde eine antibiotische und antivirale Therapie (Cefotaxim, Aciclovir) begonnen, die Patientin wurde auf die Intensivstation der neurologischen Universitätsklinik verlegt, wo sie noch im Verlauf desselben Nachmittags intubationspflichtig wurde.
Am folgenden Tag wurde die Zwillingsschwester der Patientin mit einem kleinfleckigen Exanthem in der Universitätskinderklinik vorgestellt. Es wurde die klinische Verdachtsdiagnose einer Masernerkrankung geäußert. Sofortige labordiagnostische Untersuchungen bestätigten bei beiden Geschwistern den Verdacht auf eine Masernvirus-Infektion.
In den folgenden Tagen trat bei der Patientin keine Besserung ein. Die antibiotische und antivirale Therapie wurden als nicht begründet eingestellt. Die Patientin musste tracheotomiert werden. Erst nach mehr als 14 Tagen stellten sich langsam eine Eigenatmungsaktivität und eine zunehmende Wachheit ein. Am 2. April wurde das Mädchen auf eine allgemein pädiatrische Station verlegt.
Unter intensivster heiltherapeutischer und krankengymnastischer Therapie besserten sich die motorischen und kognitiven Funktionen allmählich, so dass die Patientin im Juni – etwa drei Monate nach Krankheitsbeginn – in eine Rehabilitationsklinik überwiesen werden konnte. Eine restitutio ad integrum (vollständige Genesung) ist nicht zu erwarten.
Unter etwa 1.000–2.000 Masernerkrankungen kommt es zu einer postinfektiösen Enzephalitis; damit ist in Deutschland jährlich immer noch mit einer ganzen Reihe dieser sehr ernsten, vermeidbaren Erkrankung zu rechnen. Die Letalität liegt bei 10–20 %, sie steigt mit dem Lebensalter an. Die Rate der Defektheilungen reicht an 30 % heran. (Über eine tödlich verlaufene Masernenzephalitis wurde im Epid. Bull. 12/97: 77–78 berichtet.)
Dieser tragische Erkrankungsfall führt einmal mehr die Bedeutung der Masernimpfung vor Augen. Das Geschwisterpaar war gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und – in einem FSME-Risikogebiet lebend – auch gegen FSME geimpft worden. Auf die Masern-Mumps-Röteln-Impfung waren die Eltern nicht hingewiesen worden.
Viele Kinderärzte vertreten die Ansicht, eine natürliche Maserninfektion sei im Kindesalter ungefährlich und für das Immunsystem gesünder als eine Immunisierung. Dem muss aber die durch lange Erfahrung sorgfältig belegte vergleichsweise große Gefährlichkeit der Masern durch schwere Verläufe, Begleiterkrankungen und Komplikationen entgegengestellt werden. Um einen bestmöglichen Schutz zu sichern, müssen die Impfungen der Kinder gegen Masern umfassend und vor allem auch termingerecht erfolgen; beides ist in Deutschland bisher noch nicht selbstverständlich.


