… nur der Senat für Bildung darf vor Scientology warnen …
Eingangshalle der Kirche der Scientologen in Berlin
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hatte am 21. Januar 2009 vor der Deutschlandzentrale der umstrittenen Organisation Scientology in der Otto-Suhr-Allee ein Warnplakat an einer Litfaßsäule aufstellen lassen. Darauf war ein großes Stopschild abgebildet, unter welchem man lesen konnte: „
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf erkennt in dem verstärkten Engagement von Scientology im Bezirk eine mögliche Gefährdung für die demokratische Gesellschaft und die Ausübung individueller Freiheitsrechte.“ Weiter hieß es, die „
BVV spricht sich gegen die Aktivitäten der Scientology-Sekte im Bezirk und in Berlin aus und erwartet von den dafür zuständigen Stellen in Berlin, dass die Scientology-Sekte in der kommenden Zeit aufmerksam und kritisch beobachtet wird, gewonnene Erkenntnisse transparent gemacht werden und gegebenenfalls gegen sie eingeschritten wird“.
Scientology war natürlich nicht sonderlich begeistert von einer solchen Warnung an die Passanten, welche an der dortigen Bushaltestelle warteten und sich so hervorragend als Versuchskaninchen für die Missionierungsversuche junger Scientologen eigneten. Der Verein reichte prompt einen Eilantrag auf Unterlassung bei der Berliner Gerichtsbarkeit ein. Diesem Eilantrag wurde am 27.02.2009 teilweise stattgegeben.
Litfaßsäule vor dem Eingang
Das Gericht befand, daß der Antragsteller in seinem Grundrecht auf freie Weltanschauung durch dieses Warnplakat ungerechtfertigt beeinträchtigt sei und dieses Grundrecht bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur so geschützt werden könne, in dem der Bezirk das Plakat sofort beseitige. Auch wenn die Scientologen es sicherlich mit Freunde gesehen hätten, so folgte das Gericht nicht ihrem Antrag, dem Bezirk ein Strafgeld anzudrohen, da es keine Anhaltspunkte für ein Anbringen eines solchen Plakates an anderen Standorten gäbe.
Das Gericht führte weiterhin aus, daß der Bezirk seine Informationskompetenzen überschritten hätte. Für eine solche Warnung sei nur die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständig. Wenig zweckdienlich sei sie, wenn sie sich auf einen einzigen Standort beschränkt, da so nur ein geringer Teil der Adressaten erreicht werden kann.
So blieb dem Bezirk also nichts weiter übrig, als die Litfaßsäule samt Plakat nach nur einem Monat wieder zu entfernen.
Passantin liest Warnplakat
Entfernung der Litfaßsäule
Ab in den LKW
Entfernung der bemängelten Litfaßsäule
Auf die Entscheidung in der Hauptsache als auch das weitere Vorgehen der Berliner Behörden kann mit Spannung gewartet werden.
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Beitrag erstellt am
2009-03-03 um 00:40 Uhr
in Aktuelles, Politik, Sekten, Weltanschauung.
Letzte Änderung am 2009-09-14 um 16:00 Uhr.
Tags: Aktuelles, Politik, Scientology, Sekten
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