Impfen schützt – Impfen nützt – Allen!

 

Zäher Kampf um staatliche Entschädigungsleistungen

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Bitte Abstimmen)
Beitrag per e-Mail versenden

… Einmal piksen und für immer geschädigt …

Impfschaden und Entschädigungsleistungen
Impfschaden und Entschädigungsleistungen
Die Berliner Zeitung berichtet am 08. April 2010 vom Fall eines Uwe Steiner, welcher infolge einer Impfung an geistiger Behinderung leiden soll. Eine Impfung, wie die von der Autorin beschriebene, wurde von der Ständigen Impfkommission so nicht empfohlen. Wenn der Arzt also in Abweichung von den Empfehlungen Impfungen am Säugling vorgenommen hat und es infolgedessen zu einem beträchtlichen Schaden kam, muß der Staat Entschädigungsleistungen an den Geschädigten zahlen.

Der Kampf vor den Gerichten ist ein langwieriger. Im vorliegenden Falle gab es zum einen zwei gegensätzliche Gutachten und einen Kinderarzt, dessen Erinnerungsvermögen und Praxisdokumentation mehr als lückenhaft war, und zum anderen offensichtlich eben jene von den Empfehlungen abweichende Impfung. Der Fall wurde vom Geschädigten vor einem Jahr gewonnen, doch der Staat schlampt und zahlt nicht. Unglaublich, finden wir und geben an dieser Stelle den Bericht der Berliner Zeitung wieder:

Seit einer Impfung ist ein Berliner geistig behindert. Nach 34 Jahren gewann er einen Prozess

Eine Spritze sollte sein Leben dramatisch verändern: Sechs Tage nach der Impfung gegen Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung und Masern[1] lag der fünf Monate alte Junge apathisch in seinem Kinderbettchen, bewegte sich nicht, gab keinen Ton von sich, reagierte nicht auf die Mutter. Der Kinderarzt untersuchte das Baby und tröstete die Eltern. Leichte Ausfallerscheinungen seien kein Grund zur Sorge. Auf Drängen der Eltern verordnete er Krankengymnastik.

34 Jahre ist das jetzt her. Heute ist Uwe Steiner (Name geändert) aus Charlottenburg schwerbehindert. Sein Hirn ist geschädigt. Er schaffte dank zahlreicher Fördermaßnahmen zwar gerade so den Hauptschulabschluss. Er könne lesen und schreiben, sagt sein Vater, aber er könne sich nicht lange konzentrieren. Der Vater hatte lange Zeit gehofft, „dass er einen Beruf erlernen und sich eines Tages selbst ernähren kann“. Aber daraus wurde nichts. Der Sohn arbeitet heute in einer Behindertenwerkstatt. Er lebt von Hartz IV und dem Geld, das er in der Werkstatt bekommt. Er ist stark übergewichtig, schwer depressiv, sein Vater betreut ihn.

Das tragische Schicksal von Uwe Steiner beschäftigte 34 Jahre lang Dutzende Fachärzte, Anwälte, eine Landesbehörde, Gutachter und Richter. Jetzt steht fest: Die Behinderung geht auf einen Impfschaden zurück. Das stellte das Landessozialgericht in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil fest (AZ L 11 VJ 36/08). Die Folge: Uwe Steiner steht eine staatliche Entschädigung zu: Eine Rente als Ausgleich dafür, dass er keinen Beruf erlernen und normal verdienen kann. Denn wenn der Staat Impfungen empfiehlt, muss er auch für mögliche Schäden gerade stehen. Die monatliche Summe kann je nach Schädigung rund 4 000 Euro betragen. Eine solche Versorgung erhalten zum Beispiel auch die in Kriegsgebieten verletzte Soldaten.

Streit der Gutachter

Generell sind Impfschäden allerdings sehr selten. Die Massenimpfungen gegen die Kinderkrankheiten sind vielmehr eine Erfolgsgeschichte. Erkrankungen wie Polio konnten dadurch fast ausgemerzt werden. Pro 100 000 Impfungen werden im Durchschnitt drei Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Komplikationen den Behörden gemeldet – von Schmerzen an der Einstichstelle über Kopfschmerzen bis hin zu Hirnschädigungen oder gar Todesfällen. Tritt ein Impfschaden ein, gibt es vor allem ein Problem: Der Geschädigte muss erst einmal den Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung nachweisen. Und das ist nur in den seltensten Fällen möglich. Im Zeitraum von 1991 bis 1999 wurden bei den Versorgungsämtern bundesweit rund 2 500 Anträge auf Entschädigung wegen eines Impfschadens gestellt, aber nur 390 Anträge wurden anerkannt. Für Berlin liegen keine Zahlen vor.

Im Fall von Uwe Steiner hatten die behandelnden Ärzte zwar die Hirnschädigung diagnostiziert, bei Hinweisen der Eltern auf die Impfung aber immer abgewiegelt oder einen Impfschaden für unmöglich erklärt. „Die wollten alle nichts damit zu tun haben“, sagt Uwe Steiners Vater. „Konzentrieren Sie sich besser auf die Förderung und Zukunft Ihres Sohnes“, sei ihm zum Beispiel von einem Arzt gesagt worden. Dass er wegen eines Impfschadens Ansprüche auf eine Entschädigung durch das Versorgungsamt haben könnte, darauf habe ihn jahrelang niemand hingewiesen.

Es war eher Zufall, dass er von dieser Möglichkeit erfuhr. Sein Sohn erhielt lange Zeit wegen seiner Behinderung Zuschüsse vom Arbeitsamt und Vergünstigungen wie etwa die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Im Jahr 2000 fielen diese Zuschüsse und Vergünstigungen weg, weil der Sohn von da an in einer Behindertenwerkstatt arbeitete. Das Geld für seinen Lebensunterhalt wurde knapp, die Eltern wandten sich an das Versorgungsamt. Dort erfuhren sie von der Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung der Behinderung als Impfschaden zu stellen. Seit dieser Zeit wurde eingehend geprüft: Das Berliner Versorgungsamt bestellte einen Gutachter. Dieser kam zu dem Schluss, dass ein Zusammenhang mit der Impfung im Jahr 1976 nicht als hinreichend wahrscheinlich anzusehen sei. Der Anspruch wurde im Februar 2002 abgelehnt. Uwe Steiner klagte vor dem Berliner Sozialgericht.

Dort sind solche Klagen wegen Impfschäden selten. Am Berliner Sozialgericht gingen seit 2001 weniger als zehn Klagen pro Jahr wegen Impfschäden ein: 2008 waren es drei, 2009 acht, 2010 gab es noch keine. Noch nicht entschieden ist zum Beispiel der Fall eines Rentners, der sich 2008 gegen Grippe impfen ließ. Nach seinen Angaben leidet er seither unter Multipler Sklerose, weil erste Symptome nach der Impfung aufgetreten seien. Nachweise, dass so eine Schädigung in einem direkten Zusammenhang mit der Impfung steht, seien sehr schwierig zu führen, sagt ein Gerichtssprecher. Zumal Gutacher, die sich mit diesem Thema auskennen, schwer zu finden seien.

Noch keinen Cent gezahlt

Im Fall von Uwe Steiner hatte zudem der Kinderarzt, der die Impfung einst vornahm, die Patientenakte nicht herausgegeben und dem Gericht schließlich auf Nachfrage mitgeteilt, keine Aufzeichnungen mehr zu besitzen und sich an den Kläger nicht erinnern zu können. Das Gericht konnte den Fall lediglich mit Hilfe von Gutachten klären. Die Richter hatten damit zwei renommierte Mediziner beauftragt. Der erste kam zu dem Ergebnis, dass die Ursache der Behinderung ungeklärt sei und das Beweismaterial nicht ausreiche, um einen Zusammenhang von Impfung und Behinderung zu belegen. Einen deutlich anderen Schluss zog der zweite Gutachter, der Experte für Impfschäden, Professor Ulrich Keuth aus dem Saarland. Er war Uwe Steiners Vater von einer Selbsthifegruppe empfohlen worden. Mit der nötigen Wahrscheinlichkeit, so Keuth, sei die Behinderung des Klägers durch die Impfung im Jahr 1976 verursacht worden. Die Richter folgten seiner Einschätzung: Im November 2006 verpflichtete das Sozialgericht das Versorgungsamt, Uwe Steiner Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu gewähren. Im Januar 2007 legte das Amt gegen dieses Urteil Berufung ein. Aber es verlor: „Der Kläger hat zur Überzeugung des Gerichts einen Impfschaden erlitten“, heißt es im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Zu Ende ist der Fall aber noch nicht.

Seit einem Jahr ist das Urteil rechtskräftig. Doch das Versorgungsamt zahlte bis heute keinen Cent. Die genaue Höhe der Entschädigung müsse noch ermittelt werden, heißt es. „Ich warte seit einem Jahr auf einen Bescheid“, sagt Uwe Steiners Vater. Eine Anfrage der Berliner Zeitung dazu beantwortete das Amt auch nicht.

Autor: Sabine Deckwerth
Quelle: Berliner Zeitung, 8.4.2010

Quellennachweise:

  1. Die Berichterstattung erscheint fragwürdig: Gemäß damals gültigen Empfehlungen der Stiko, gab es keine Kombinationsimpfung mit diesen Bestandteilen. Eine Masernimpfung war erst im 2. Lebensjahr vorgesehen. Siehe: Impfempfehlungen der STIKO 1976; *.pdf. []

Beitrag kommentieren