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Krafeld, der Wiederholungstäter

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… Impfgegner diffamiert Ärzte …

Kreuzritter Krafeld auf Feldzug
Kreuzritter Krafeld auf Feldzug
Traunstein/Rosenheim/Dortmund (kd) – Ein heute 57-jähriger [Anm.d.R. ∴Karl Krafeld] verlor 1993 seinen Freund, der an Aids starb. In der Folge setzte sich der Sozialpädagoge intensiv mit der Aids-Problematik auseinander. Das machte ihn zum erklärten Impfgegner.

Sein Feldzug gegen das Impfen brachte dem 57-Jährigen jetzt eine Geldstrafe von 1.800 Euro wegen kollektiver Beleidigung der Rosenheimer Ärzte ein. Auf seine Berufung hin bestätigte das Traunsteiner Landgericht zwar den Schuldspruch aus erster Instanz durch das Amtsgericht Rosenheim, reduzierte die Geldstrafe jedoch von 2.100 Euro auf 1.800 Euro.

Der 57-jährige Verlagsangestellte ist Vorsitzender eines Vereins, der sich dem Kampf gegen Impfen widmet. Seine Beleidigungsstraftat hatte eine längere Vorgeschichte, in der es um öffentliche Veranstaltungen des Vereins im Herbst 2001 in Rosenheim ging.

Das Geschehen gipfelte in einem Schreiben samt zahlreicher Anlagen des Angeklagten vom 23. Oktober 2001 an rund 60 Ärzte in Rosenheim, überschrieben mit “Höchst aktuell! Wo sind die Terroristen?”. Darin hieß es unter anderem: “Sie (die Rosenheimer Ärzte, Anmerkung der Redaktion) implantieren absichtlich, medizinisch-wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte in die Körper, damit die Kinder und Erwachsenen in Rosenheim verblöden. Dr. W. (der damalige Kreisverbandsvorsitzende, Anmerkung der Redaktion) bewies, dass die Ärzte genau wissen, was sie tun.”

Der Kreisverbandschef und ein weiterer Arzt wehrten sich per Strafantrag. Im jetzigen Prozess sagte einer der Mediziner im Zeugenstand: “Wenn wir impfenden Ärzte, die wir den hippokratischen Eid geschworen haben, in eine Ecke gestellt werden mit Terroristen – dafür habe ich kein Verständnis mehr.” Der frühere Kreisvorsitzende sprach in der Verhandlung von einer “Verunglimpfung des Staates”, sehe doch das Infektionsschutzgesetz das Impfen ausdrücklich vor. Dass das Impfen mit Auschwitz, dem Holocaust gleich gestellt worden sei – das habe ihn am meisten getroffen.

Das Bundeszentralregister des Angeklagten wies einen Eintrag wegen 14-facher Nötigung auf, begangen mittels Drohungen an Abgeordnete und Minister, an Staatsanwälte und Ministeriumsbedienstete. In Schreiben war die Rede von “Blut fließen lassen”, “Peng, peng”, “Ihr blutgeiles Gesindel wollt es so” oder “Bald wird dein Ende kommen”. Die achtmonatige Strafe setzte das Landgericht Dortmund 2002 zur Bewährung aus. Die Strafe wurde mittlerweile erlassen. Mehrere psychiatrische Gutachter gelangten zu keiner erheblichen Einschränkung der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit bei dem Angeklagten – so auch jetzt Oberarzt Rainer Gerth vom Bezirksklinikum Gabersee. Der 57-Jährige sei “sicher eine Person, die sehr akzentuiert ist, die zum Teil sehr kämpferisch und fanatisch ihre eigenen Ansichten vertritt, sich berufen fühlt, ihre Ansichten publik zu machen”. Eine Störung von Krankheitswert sei aber nicht gegeben. Einen Antrag des Verteidigers, Roland Netzer aus Traunstein, Gutachten über “Nervengifte in Impfstoffen” oder zu wissenschaftlichen Beweisen zu Impfungen lehnte das Gericht wegen “Bedeutungslosigkeit” hinsichtlich der Anklage wegen Beleidigung ab.

Netzer forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. In einem öffentlichen Streit dürfe man sich zur Wehr setzen. Staatsanwalt Andreas Miller dazu: “Man kann gegen alles sein und vieles äußern. Die Meinungsfreiheit ist geschützt – aber im Rahmen der Gesetze.” Die Höhe der Strafe könne allerdings herabgesetzt werden. Das Schreiben habe keine breite Öffentlichkeit erreicht, dem Vorsitzenden des Ärztlichen Kreisverbands sei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Weidmann, in dem Schreiben vom Oktober 2001 werde “eine Brücke von ‘Terror’ und ‘Bin Laden’ zu den Rosenheimer Ärzten geschlagen”. Der Angeklagte habe diesen Zusammenhang “bewusst hergestellt, um die Ehre der Rosenheimer Ärzte zu verletzen”.

Quelle:
Oberbayerisches Volksblatt (OVB) online: Krafeld verurteilt, 16.09.2006

2 Kommentare auf 'Krafeld, der Wiederholungstäter'

  1. avatar tonycat says:

    Und was ist nun drin in den Schweinegrippen-Impfstoffen – siehste, so unrecht hatte der Mann nicht und er wollte doch nur provozieren um genau das zu erreichen:
    Gutachten über “Nervengifte in Impfstoffen” oder zu wissenschaftlichen Beweisen zu Impfungen
    siehe auch impfkritik.de

    siehe auch seebald.at

  2. avatar Redaktion says:

    Der Mann ist ein Ideologe, wissenschaftlich und juristisch nicht bewandert. Es geht ihm nicht um die Provokation, sondern um Selbstbestätigung. Wirkungen von Impfungen sind wissenschaftlich belegt. Ihr Nutzen ist evident.

    Ich empfehle als Lektüre folgenden Blogbeitrag eines Kinderarztes:
    Die Antwort ist Nein

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