Impfen schützt – Impfen nützt – Allen!

 

Impfempfehlungen

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Alle Staaten weltweit geben Empfehlungen an die Ärzteschaft und Bevölkerung heraus, welche Impfungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten dem Stand der Forschung entsprechen. In vielen Ländern besteht eine Impfpflicht. Gewarnt werden muß an dieser Stelle vor sogenannten Alternativen Impfplänen, welche nicht auf den Empfehlungen der unabhängigen Expertengremien basieren. In solche Impfpläne fließen die persönlichen Überzeugungen von Interessengruppen bestehend aus medizinischen Laien und Praktikern ein, ohne daß diese von den wissenschaftlichen Gremien unterstützt werden. Lassen Sie sich und ihre Kinder nicht zum Spielball solch voreingenommener und parteiischer Interessenverbände werden.

Deutschland – Ständige Impfkommission (STIKO)

Die in den Impfempfehlungen zusammengefassten Schutzimpfungen entsprechen – so ein Urteil des Bundesgerichtshofes – grundsätzlich dem medizinischen Standard. Daß dies so ist und bleibt, dafür sorgt die Ständige Impfkommission (STIKO) mit Sitz am Robert Koch Institut in Berlin.

Dieses aus verschiedenen Fachleuten bestehende Gremium erarbeitet unabhängig und nach aktuellem wissenschaftlichen Stand, welche Impfungen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll und notwendig sind, um Kindern und der gesamten Bevölkerung einen größtmöglichen Schutz zu bieten. Es besteht aus Kinderärzten, Mikrobiologen, Vertretern der Bundesländer und anderen Experten; auch ein Vertreter der Krankenkassen gehört dem Gremium an.

Die Mitgliedschaft in der STIKO ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit nur ihrem Gewissen verantwortlich und zu unparteiischer Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Quelle:

Österreich – Impfausschuß des Oberster Sanitätsrat (OSR)

In Österreich ist der Oberste Sanitätsrat (OSR) ein medizinisch-wissenschaftliches Organ, bestehend aus Spitzenpersönlichkeiten aller medizinischen Fächer. Er berät das Gesundheitsministerium in allen grundsätzlichen medizinischen Fragen und gibt Gutachten ab. In ähnlicher Weise wirken auf Landesebene die (Landes-)Sanitätsräte, die darüber hinaus auch Beurteilungen über Ärzte, die sich um wichtige Berufspositionen bewerben, erstellen. Der Impfausschluß dieses von dem Bundesministerium für Gesundheit berufenen Gremiums gibt jährlich den immer aktuell gehaltenen Impfplan und die Impfempfehlung heraus. Seit 1998 sind alle vom Impfausschuß empfohlenen Impfungen von der Geburt bis zum Ende der Schulpflicht kostenfrei sind. Kostenpflichtig sind lediglich die konjugierte Pneumokokkenimpfung (gegen bakterielle Lungenentzündung) und ergänzende Impfungen wie Influenza, Varizellen (Windpocken), FSME und Hepatitis A.

Quelle:

Schweiz – Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF)

Impfempfehlungen werden bereits seit 1963 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) herausgegeben und laufend angepaßt. Bei der Erarbeitung dieser Empfehlungen und ihrer im Epidemiengesetz vorgeschriebenen wissenschaftlichen Begründung hat sich das BAG seit jeher durch Expertengremien beraten lassen. Anfangs geschah dies durch eine Impfkommission der schweizerischen Gesellschaft für Innere Medizin, welche in den 80er-Jahren vom BAG übernommen und in der Folge in “Kommission für Impffragen” umbenannt wurde. Da Aufgaben und Gewicht dieser Kommission ständig zunahmen, war es nun an der Zeit, sie durch eine eidgenössische Kommission zu ersetzen, welche einen klar definierten Auftrag des Departements erhielt und in Zukunft unabhängiger ihre Beraterfunktion ausüben kann.

Der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) kommt bei der Erarbeitung der Impfempfehlungen eine Schlüsselrolle zu. Ihre Zusammensetzung – aus Pädiatern, Allgemeinmedizinern, Internisten, Infektiologen, Epidemiologen und Präventivmedizinern – erlaubt es, die Behörden wissenschaftlich fundiert zu beraten. Wie bei solchen beratenden Kommissionen gesetzlich vorgeschrieben, wurden die Mitglieder auf Grund ihres Sachverstandes und unter Beachtung einer ausgewogenen Geschlechter- und Regionenverteilung ad personam eingesetzt. Es wurde darauf Wert gelegt, dass Expertenwissen hinsichtlich aller impfrelevanten Sachgebiete in der Kommission vertreten ist. Auf eine reine Interessenvertretung hat man bewusst verzichtet.

Der Schweizerische Impfplan wird von der EKIF in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Swissmedic regelmässig aufgrund neuer Entwicklungen von Impfstoffen, neuer Erkenntnisse über deren Wirksamkeit und Sicherheit, Veränderungen der epidemiologischen Lage in der Schweiz sowie basierend auf den Empfehlungen der WHO-Experten überarbeitet. Die in diesem Plan formulierten Impfempfehlungen zielen auf einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung und jedes einzelnen Individuums ab. Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn der Nutzen durch verhinderte Krankheiten und deren Komplikationen die mit den Impfungen verbundenen Risiken in jedem Fall um ein Vielfaches übertrifft.

In der Schweiz hat sich eine Gruppierung von Laien und Medizinern um Hans Ulrich Albonico herumgebildet, welche mit allen Mitteln versucht, ihre durch die Alternativmedizin geprägten Impfängste staatlich legitimieren zu lassen.

Quelle:

Erstellt: 2007-01-01, 10:43 [Monday]
Geändert: 2009-09-08, 12:41 [Tuesday]
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