Impfen schützt – Impfen nützt – Allen!

 

Grundimmunisierung

Seite per e-Mail versenden

Die STIKO empfiehlt für alle Säuglinge und Kleinkinder Impfungen gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen) sowie gegen Pneumokokken und Meningokokken.

Die sogenannte Grundimmunisierung, das heißt der Aufbau eines vollständigen Impfschutzes bei Säuglingen und Kleinkindern, sollte unmittelbar nach Ende des zweiten Lebensmonats beginnen und im Alter von 14 Monaten abgeschlossen sein. Nur so können Eltern sicher sein, daß ihr Kind – gerade in der besonders empfindlichen Säuglings- und Kleinkindphase – ausreichend geschützt ist.

Der Schutz hält bei einigen Impfungen ein Leben lang, bei anderen muß er auch im Erwachsenenalter noch einmal oder regelmäßig aufgefrischt werden. Dies gilt besonders für die Tetanus- und Diphtherie-Impfung. Die Tetanus-Erkrankung ist eine nicht selten tödlich verlaufende Infektion, welche durch regelmäßige Auffrischungsimpfungen, etwa alle zehn Jahre, sicher verhindert werden kann. Für alle Auffrischungsimpfungen gibt es zeitliche Richtwerte und Impfpläne. Bei speziellen Fragen kann auch über eine Blutuntersuchung geklärt werden, ob eine Auffrischungsimpfung notwendig ist oder nicht.

Die Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B und Poliomyelitis wird üblicherweise mit Kombinationsimpfstoffen durchgeführt. Zeitgleich erfolgt die Impfung gegen Pneumokokken. Die erste Masern-Mumps-Röteln- sowie die Windpockenimpfung wird erst im Alter von elf bis 14 Monaten durchgeführt, da einige Kinder bis zu diesem Alter über einen Nestschutz verfügen. Nach vollendetem zwölften Lebensmonat sollte frühestmöglich die einmalige Impfung gegen Meningokokken durchgeführt werden.

Überwiegend können die Impftermine gleichzeitig mit den Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen werden. Da hier zeitliche Verschiebungen möglich sind, sollten die genauen Termine mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin abgesprochen werden.

Die zweite Masern-Mumps-Röteln- und gegebenenfalls Windpockenimpfung (bei Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes) sollte im Alter zwischen 15 und 23 Monaten erfolgen, frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung.

Erstellt: 2007-01-01, 18:37 [Monday]
Geändert: 2009-09-08, 12:43 [Tuesday]
Tags: