… Stefan Lanka auf Werbefeldzug …
Stefan Lanka wollte das Urteil des Amtsgericht Bautzen gegen ihn wegen Beleidigung nicht akzeptieren und ging in Berufung. Heute fand die Verhandlung statt. Ganze 20 Beamte und Wachtmeister der Sächsischen Polizei sicherten die Berufungsverhandlung gegen Lanka. Alle Besucher wurden am Gerichtseingang und am Saal selbst durchsucht. Impfgegner hatten mit großem Aufwand zum Besuch des Prozesses eingeladen. Lankas klein-klein-Verlag gab bekannt, daß die Verhandlung “als bedeutender Schritt der BRD zur Einführung des generellen Impfzwanges geplant“ sei. Doch es half nichts. Ein Gerichtssaal ist eben keine Theaterbühne und bietet keine Plattform für Selbstdarstellungen und ellenlange Stellungnahmen, die nicht zur Verhandlungssache beitragen. So scheiterte auch diesmal Lanka vor Gericht. Doch das hält seine Jünger sicher nicht davon ab, ihn zu ermuntern, sich weiterhin in aller Öffentlichkeit lächerlich zu machen.Krafeld, der Wiederholungstäter
… Impfgegner diffamiert Ärzte …

Kreuzritter Krafeld auf Feldzug
Sein Feldzug gegen das Impfen brachte dem 57-Jährigen jetzt eine Geldstrafe von 1.800 Euro wegen kollektiver Beleidigung der Rosenheimer Ärzte ein. Auf seine Berufung hin bestätigte das Traunsteiner Landgericht zwar den Schuldspruch aus erster Instanz durch das Amtsgericht Rosenheim, reduzierte die Geldstrafe jedoch von 2.100 Euro auf 1.800 Euro.
Der 57-jährige Verlagsangestellte ist Vorsitzender eines Vereins, der sich dem Kampf gegen Impfen widmet. Seine Beleidigungsstraftat hatte eine längere Vorgeschichte, in der es um öffentliche Veranstaltungen des Vereins im Herbst 2001 in Rosenheim ging.
Karl Krafeld
Schulbildung
Krafeld besuchte 8 Jahre lang die Volksschule und im Anschluß daran folgte eine 2-jährige Ausbildung an einer Handelsschule. Darauf folgte eine 3-jährige Schlosserlehre im Betrieb seinen Vaters. Während der Schlosserlehre besuchte er eine Berufsaufbauschule, auf der er die Mittlere Reife erwarb.
Nach einem 4 Monate währenden Wehrdienst wurde er als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und leistete daraufhin 14 Monate lang Zivildienst ab.
Krafeld besuchte dann eine Fachhochschule und nahm ein Stahlbaustudium auf. Er schloß sein Studium nach 6 Semestern erfolgreich als Ingenieur ab. Im Rahmen des Studiums belegte er 2 Semester Philosophie, welche sein Interesse an Geisteswissenschaften weckte.
Im Anschluß an das Stahlbaustudium nahm Krafeld ein Studium der Erziehungswissenschaften auf, welches er 1978 erfolgreich als Diplompädagoge abschloß.
Beruflicher Werdegang
Von 1979 bis 1982 war Krafeld in der Behindertenberatung bei der Caritas tätig. Krafeld beendete das Arbeitsverhältnis, da der Arbeitgeber nicht die von ihm erwarteten Konsequenzen zog, nachdem Krafeld seiner Meinung nach betrügerische Machenschaften aufdeckte.
In Folge erwarb Krafeld als selbständiger Kleingewerbetreibender seinen Unterhalt, nachdem sein Versuch, als Immobilienmakler Fuß zu fassen, 1984 fehlschlug. Seither tingelte er mit einem mobilen Marktstand durch die Lande, wobei er sich auf den Verkauf von Bratpfannen spezialisiert hat. Sein durchschnittliches Nettoeinkommen betrug ca. 1.500 DM pro Monat.
1989 war Krafeld kurze Zeit im Finanz-Dienstleistungsgewerbe tätig und betrieb telefonische Akquise. Diese zeigte Krafeld als wettbewerbswidrig bei der IHK an, woraufhin sein Arbeitgeber eine einstweilige Unterlassungsverfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes gegen ihn vor dem Landgericht Hannover erwirkte. Als der Arbeitgeber gegen Krafeld einen vollstreckbaren Titel über 15.000 DM erwirkte, tauchte Krafeld 1990 in der ehemaligen DDR unter.
1993 verstarb Krafelds Lebenspartner an AIDS. Krafelds Vater verstarb in selbem Jahr.
1994 lernt Krafeld den Molekularbiologen und AIDS-Leugner Stefan Lanka kennen, der behauptet, AIDS würde nicht durch das HI-Virus hervorgerufen und die auf AIDS basierenden Sterbefälle seien durch die Therapie mit Virostatika AZT begründet.
Karl Krafeld arbeitet heute redaktionell in Lankas klein-klein Verlag mit, der auch Werke von ihm verlegt. Er ist außerdem erster Vorsitzender des Vereins “Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte”, den er 1997 mit Lanka gründete.
Ideologisches
Diese Vorgeschichte führte dazu, daß Krafeld zum Multiplikator der Theorien Lankas wurde und als selbsternannter Impfgegner und Vortragsreisender an die Karriere als Marktschreier anknüpfend durch die Lande tingelt. Er ist nichts weiter als ein medizinischer und juristischer Laie. Trotz fehlender Qualifikationen in Gesundheitsfragen als Impfexperte. Er ist stolzer und unkritischer Anhänger der abwegigen und widerlegten Ansichten von Stefan Lanka und tritt häufig mit diesem zusammen auf. Oftmals wird er von parteiischen Webseiten als Virologe bezeichnet.
Seit 1995 ist Krafeld eine treibende Kraft zur Verbreitung der Lanka’schen Meinung und bemüht Behörden und Ämter in nicht endendem Schriftverkehr. Auf seiner Website wirbt er dafür, daß alle seine polemischen Mustervorlagen nehmen sollten und an die vorgegebenen Adressaten senden mögen.
Kriminalgeschichte
- 2000:
Das Amtsgericht Dortmund verurteilte Krafeld am 09. August 2000 wegen versuchter Nötigung in 9 und Bedrohung in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung. Der am 14. Juli 1999 in dessen Wohnung sichergestellte PC nebst 2 Speichermedien wurde eingezogen. - 2001:
Das Landgericht Dortmund (Aktenzeichen 14 (XVII) K 11/00) wies die verspätet eingereichte Berufung Krafelds zurück und bestätigt am 17. Januar 2001 das Urteil des Amtsgerichtes Dortmund wegen versuchter Nötigung in 14 Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 50,00 DM sowie zu acht Monaten Haft auf Bewährung.
- Urteilsbegründung. - 2001:
Krafeld erstattet Strafanzeige gegen die Bundestagsabgeordnete Angelika Graf (SPD) wegen übler Nachrede, weil diese über die Aktivitäten des Vereins “Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte e.V., dessen erster Vorsitzender Krafeld ist, in einem Artikel der OVB wie folgt zitiert wurde: “Kriminell wird die Sache, wenn unter pseudowissenschaftlichem Deckmantel vor besorgten Eltern unbewiesene und unbeweisbare Behauptungen aufgestellt werden.” Sie habe die Staatsanwaltschaft in Stuttgart aufgefordert den Verein und dessen Hintermänner zu überprüfen. Der zuständige Staatsanwalt Hammerdinger verfügt am 28.01.2002 unter dem Aktenzeichen 201 I AR 29/02, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Den Tatbestand der falschen Verdächtigung gemäß §164 StGB, den der juristische Laie Krafeld auch nach Ausfertigung des Beschlusses als verwirklicht ansieht, sieht die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht erfüllt.
- Verfügungsbegründung vom 29.01.2002, *.pdf 750 kB
- Oberbayerisches Volksblatt (OVB) Artikel vom 08.11.2001. - 2002:
Im Verfahren auf Unterlassung der SPD-Bundestagsabgeordneten Graf gegen Krafelt verurteilt das Landgericht Traunstein am 09. April 2002 den Antragsgegner Krafeld, keinerlei Behauptung bezüglich der Antragstellerin aufzustellen oder zu verbreiten, diese sei eine Lügnerin und Straftäterin. Krafeld wird ein Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung in Höhe von bis zu 250.000 EUR angedroht. Krafeld hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Sein Antrag auf Prozeßkostenbeihilfe wird abgelehnt.
- Verfügung vom 09.04.2002, *.pdf 320 kB.
- Ablehnungsbescheid vom 25.07.2002, *.pdf 180 kB. - 2002:
Am 27.02.2002 erklärt die Staatsanwaltschaft Traunstein, daß sie kein Ermittlungsverfahren geden den Beschuldigten Dr. Simon Weber einleiten wird. Krafeld hatte im Jahr zuvor Anzeige gegen Weber wegen übler Nachrede erstattet, weil dieser gegenüber dem Oberbayerischen Volksblatt geäußert hatte, daß man den Verein, dessen Vorsitzender Krafeld ist, genauer unter die Lupe nehmen sollte.
- Begründung vom 06.03.2002, *.pdf 550 kB. - 2002:
Das Amtsgericht Rosenheim (AZ 4 Cs 110 Js 35422/01) verhängt am 03. Mai 2002 gegen Krafeld eine Einzelgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 EUR (1.050 EUR). Ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe. Dagegen wird Krafeld Einspruch einlegen.
- Strafbefehl vom 03.05.2002, *.pdf 532 kB. - 2002:
Das Amtsgericht Rosenheim (AZ 2a/4 Cs 110 Js 35422/01) verurteilte den Verkäufer Krafeld am 9. Dezember 2002 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 15 EUR.
- Ladung vom 18.09.2002, *.pdf 168 kB
- Urteilsbegründung vom 09.12.2002, *.pdf 132 kB - 2004:
4 Ds Js 8001/04: Strafsache gegen Lanka und Krafeld wegen Verleumdung - 2006:
Das Berufungsverfahren Krafelds war nicht von Erfolg gekrönt. Auf seine Berufung hin bestätigte das Traunsteiner Landgericht am 13.09.2006 den Schuldspruch aus erster Instanz durch das Amtsgericht Rosenheim, reduzierte die Geldstrafe jedoch von 2.100 EUR auf 1.800 EUR, irrigerweise davon ausgehend, daß Krafeld ohne Vorstrafe sei. Die Anzahl der Tagessätze wird von 140 auf 90 reduziert.
- Urteilsbegründung vom 06.10.2006, *.pdf 408 kB - 2007:
Die gegen Krafeld verhängte Geldstrafe summiert sich mittlerweile auf über 5.000 EUR.
- Vollstreckungsauftrag vom 01.10.2007, *.pdf 304 kB
Zitate
An einen Staatsanwalt:
Die Bestimmung des Schweins ist es, geschlachtet zu werden. Grunz, grunz, an Deine Computerschweinerei habe ich mich gewöhnt. Ich soll nicht schreiben. Ich soll mit der Knarre vorgehen. Das ist Dein Wille. Ich kenne gegen Dich noch viel schöneres als die Knarre. Du willst es so … Peng! Auh! Bald wird Dein Ende kommen .. Peng. Peng. Gut Rutsch in die Urne.
… werde ich die Bundesgesundheitsministerin Fischer wie einen streunenden Hund abknallen.
… kann es sein, daß ich durchknalle und … ein schlimmes medienspektakuläres Blutbad anrichte …
Schriften
Links
Quellen
- Berufungsurteil gegen Krafeld vom 17.01.2001, extern
- Oberbayerisches Volksblatt (OVB) Artikel vom 08.11.2001.
- Ablehnungsbescheid zur Strafanzeige gegen Abgeordnete Graf vom 29.01.2002, *.pdf 750 kB
- Ablehnungsbescheid zur Strafanzeige gegen Dr. Weber vom 06.03.2002, *.pdf 550 kB.
- Unterlassungsverfügung gegen Krafeld vom 09.04.2002, *.pdf 320 kB.
- Strafbefehl gegen Krafeld wegen Beleidigung vom 03.05.2002 , *.pdf 532 kB.
- Ablehnungsbescheid zur Prozeßkostenbeihilfe vom 25.07.2002, *.pdf 180 kB.
- Ladung zur Gerichtssache wegen Nötigung vom 18.09.2002, *.pdf 168 kB
- Urteil gegen Krafeld vom 09.12.2002, *.pdf 132 kB
- Oberbayerisches Volksblatt, Artikel vom 10.12.2002
- Berufungsurteil vom 06.10.2006, *.pdf 408 kB
- Oberbayerisches Volksblatt , Artikel vom 16.09.2006
- Vollstreckungsauftrag gegen Krafeld vom 01.10.2007, *.pdf 304 kB
Krimineller Krafeld
… Impfgegner von Gericht verurteilt …
Rosenheim (la) – Weil er Ärzte, speziell den Rosenheimer Mediziner Dr. Nikolaus Klecker, in einem Flugblatt mit “Terroristen gleichgesetzt” habe, die Patienten “Nervengift” implantierten, wurde gestern der arbeitslose 52-jährige Karl Krafeld aus Dortmund vom Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass mit der Feststellung von Karl K., in seinem Flugblatt, das er dem Rosenheimer Mediziner sogar persönlich zugestellt habe, eindeutig der Tatbestand der “formalen Beleidigung und Ehrverletzung” erfüllt sei.
Das Argument des Impfgegners aus Nordrhein-Westfalen, der sich selbst verteidigte, man habe im Prozess keinen Gegenbeweis für seine These vorgelegt, dass Impfen gesundheitsschädlich sei und die Anklage deshalb unberechtigt wäre, ließ das Gericht nicht gelten.
Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten zudem vor, keine Reue gezeigt zu haben. Eine Strafmilderung sei deshalb nicht angebracht. Da eine große Zahl von Impfgegnern im Gerichtssaal immer wieder lautstark ihre Sympathien für den Angeklagten bekundeten, mahnte das Gericht wiederholt zur Ruhe. Der Saal dürfe nicht als Platz für eine “Show” oder ein “Event” missbraucht werden.
Der 52-jährige Angeklagte nahm das Urteil unter Protest entgegen. Er kann innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen. Nach dem Urteilsspruch kam es erneut zu lautstarken Unmutsäußerungen der Impfgegner. Einen Zuhörer ließ der Richter sogar von Justizbeamten festnehmen, weil er ihn und den Staatsanwalt zuvor übel beschimpft hatte.
Quelle:
Oberbayerisches Volksblatt (OVB) online: Krafeld verurteilt, 10.12.2002 (Hinweis: Linkumstellung seither, Link defekt, auch im Archiv des OVB nicht erreichbar)
Kampagne gegen Impfen “kriminell”
… SPD Abgeordnete Graf warnt vor Verein …
Berlin/Rosenheim (re) – Die schockierende Anti-Impfkampagne des Vereins “Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte” (wir berichteten) ruft jetzt auch die Politik auf den Plan: “Soviel Unsinn auf einen Haufen habe ich selten gesehen”, erklärte gestern die Rosenheimer Bundestagsabgeordnete Angelika Graf (SPD).“Kriminell wird die Sache, wenn unter pseudowissenschaftlichem Deckmantel vor besorgten Eltern unbewiesene und unbeweisbare Behauptungen aufgestellt werden”, so Graf weiter. Sie habe die zuständige Staatsanwaltschaft in Stuttgart dazu aufgefordert, den Verein und seine Hintermänner zu überprüfen.
Erkundigungen bei Sektenexperten hätten ergeben, daß der Verein “Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte” Teil einer Szene ist, die aus esoterischen Zirkeln besteht. Besonders durch das Internet gewinne diese Szene zunehmend an Einfluß – vor allem auf psychisch und gesundheitlich Gefährdete. Nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden könne, daß es Querverbindungen zu Sekten, insbesondere zur Scientology-Organisation gibt.
Der Verein hatte unter anderem Rosenheimer Ärzte scharf attackiert und dazu aufgefordert, gegen Ausführende und Beteiligte des Impfens Strafanzeige zu stellen. Für Graf ist dies ein “unglaublicher Angriff auf alle Ärzte und Behörden, die sich um die Gesundheit der gesamten Bevölkerung sorgen”. Gerade vor dem Hintergrund der Anthrax-Anschläge in den USA könne solcher Unsinn allzu leicht auf fruchtbaren Boden fallen.”






